Standardkonform
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Standardkonform
AFS-Formulare entsprechen internationalen und nationalen Normen, wie dem Styleguide für Online-Formulare 3.0 der BLSG-Arbeitsgruppe (AT), oder wesentlichen eCH E-Government Standards (CH). Zusätz-lich kann der Formulargenerator an die von Kunden vorgegebenen Styleguides angepasst werden.
AFS kann internationale und nationale Datentypen darstellen und validieren, wie z.B.: IBAN, AHV-Nummer (CH), Firmenbuchnummer (AT), SVNR-Nummer (AT), UID-Unternehmensidentifikationsnummer (CH), UID-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (AT).
Plattformunabhängig
AFS basiert serverseitig auf JAVA-Technologie und kann daher auf Open-Source oder kommerziellen Plattformen betrieben werden. AFS-Formulare können clientseitig mit gängigen Browsern auf Desktop- und Mobilgeräten ohne zusätzliche Erweiterungen verwendet werden.
Start, Eingabe, Kontrolle, Abschluss
Die Verwendung von AFS-Formularen erfolgt in vier Schritten – eine Einstiegsseite, Seiten zur Dateneingabe, Kontrolle der erfassten Daten und Abschluss mit Bestätigung der Einreichung.
Die optionale Einstiegsseite informiert über das Verfahren und die Voraussetzungen. Danach füllt der Anwender bzw. die Anwenderin die erforderlichen Formularfelder auf Eingabeseiten aus. Dabei bietet das Formular breite Unterstützung durch Validierung, Dynamik und Logik.
Das Speichern der Daten ermöglicht, die Formularsitzung jederzeit zu unterbrechen und zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen. Der optional angebotene Ausdruck erlaubt den Umstieg in die Papierwelt um den An-trag händisch fertig zu stellen oder mit einer manuellen Unterschrift einzureichen.
Nach der Datenerfassung wird die Kontrollseite angezeigt. Hier besteht die Möglichkeit alle erfassten Daten zu überprüfen, gegebenenfalls Korrekturen vorzunehmen und den Antrag zu senden.
Für das Absenden des Antrags können verschiedene Optionen konfiguriert werden: Von digitalem Versand bis hin zum Ausdruck und postalischer Übermittlung. Für digitale Sendung kann zusätzlich eine E-Signatur und/oder E-Payment vorgesehen werden. Die Anträge werden in das AFS-Postfach oder eine Drittanwen-dung gesendet.
Zuletzt wird die Abschluss-Seite mit den gesendeten Daten und einer signierten Eingangsbestätigung ange-zeigt. Die bestätigten Antragsdaten können gedruckt und gespeichert werden.
Alternativ zur Abschlussanzeige kann direkt ein generiertes Druckdokument zur Verfügung gestellt werden. Zusammen mit der E-Payment Anbindung von AFS werden so besonders bürgerfreundliche E-Government-Services möglich. So erfolgen z. B. Beantragung, Bezahlung und Erhalt einer Fischereikarte oder einer Park-berechtigung in einem Schritt.